Mit Beginn des Ersten Weltkriegs im August 1914 muss sich die Stadt- und Vorortbahn an geänderte Transportverhältnisse anpassen: Der Gelegenheits- und Ausflugsverkehr verebbt, für den starken Berufsverkehr ist ein sehr dichter Fahrplantakt zwischen Altona und Barmbeck erforderlich.
Durch die allgemein schlechte wirtschaftliche Lage gibt es kaum hochwertige Rohstoffe und Ersatzteile für die Fahrzeuge. Auch macht sich der Fachkräftemangel am Unterhaltungszustand der Triebwagen bemerkbar. Am Ende des Krieges ist nur ein Viertel des Fahrzeugsbestandes einsatzfähig. Es müssen als Ersatz für die ausgefallenen Triebwagen wieder verstärkt Dampfzüge eingesetzt werden, um das Verkehrsaufkommen zu bewältigen.
Infolge des politischen Umsturzes kommt es zu Aufständen, Unruhen und Streiks auch der Bergarbeiter im Ruhrgebiet, was einen erheblichen Kohlemangel zur Folge hat. Dadurch kann der Fahrbetrieb an einzelnen Tagen nur einige Stunden aufrecht erhalten werden, in der übrigen Zeit fährt kein Zug.
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Der stetig wachsende Zugverkehr und neue Triebwagen erfordern den Bau weiterer Gleisanlagen im Vorfeld der Reichsbahn-Nebenwerkstätte Ohlsdorf |
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Ein Benzol-Triebwagen der privaten Alstertal-Bahn steht im Bf. Poppenbüttel |
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Diese Schwierigkeiten machen auch der Alstertalbahn zwischen Ohlsdorf und Poppenbüttel schwer zu schaffen. Anstelle des geplanten elektrischen Verkehrs auf zweigleisiger Trasse kann ab 15. Januar 1918 nur ein provisorischer eingleisiger Betrieb mit Benzoltriebwagen oder leichten dampfbetriebenen Personenzügen der Preußischen Staatsbahn aufgenommen werden.
1919 verbessert sich die Lage etwas, bevor ab 1920 die Inflation für neue Schwierigkeiten sorgt. Es ist nahezu unmöglich, mit den Fahrpreisen der Geldentwertung zu folgen. Einzelfahrkarten gehören zu den Dingen, die in großem Umfang als Wertanlage gehortet werden. Mit dem Ende der Inflation im Herbst 1923 und Beruhigung der politischen Lage geht es allmählich wieder aufwärts.
Durch den Staatsvertrag vom 31. März 1920 zwischen dem Reich und den Ländern Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg und das Gesetz über den Übergang der Eisenbahnen auf das Reich vom 30. April 1920 mit Wirkung vom 1. April 1920 erfolgt der Übergang der Staatseisenbahnen dieser Länder und damit auch Preußens in die Reichseisenbahn, die spätere Deutschen Reichsbahn.
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